GEMI Projektentwicklungsgesellschaft mbH

Frankfurt-Bergen-Enkheim

Die GEMI Projektentwicklungsgesellschaft mbH ist ein Betrieb im Garten- und Landschaftsbau mit Sitz in Frankfurt am Main, genauer im Stadtteil Bergen-Enkheim.

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Adresse

An den Gerlachswiesen 14
60388 Frankfurt · Bergen-Enkheim

Über GEMI Projektentwicklungsgesellschaft mbH

Der Betrieb GEMI Projektentwicklungsgesellschaft mbH ist im Bereich Garten- und Landschaftsbau tätig und hat seinen Sitz in Frankfurt am Main, im Stadtteil Bergen-Enkheim. Tätigkeiten im Garten- und Landschaftsbau umfassen üblicherweise die Planung, Gestaltung, Pflege und Instandhaltung von Grünanlagen, Gärten, Parks und Außenbereichen. Dies kann von der Errichtung von Terrassen, Wegen und Mauern über die Pflanzung von Bäumen, Sträuchern und Blumen bis hin zur Rasenpflege und dem Baumschnitt reichen. Betriebe dieser Branche arbeiten oft mit Privatkunden, aber auch mit Kommunen oder Gewerbetreibenden zusammen, um ansprechende und funktionale Außenbereiche zu schaffen. Die GEMI Projektentwicklungsgesellschaft mbH ist in der Region Frankfurt und darüber hinaus tätig und bietet Dienstleistungen rund um die Gestaltung und Pflege von Gärten und Landschaftsflächen an. Die üblichen Öffnungszeiten des Betriebs sind von 08:00 bis 18:00 Uhr.

Auf einen Blick
  • MeisterbetriebKeine Angabe
  • AusbildungsbetriebKeine Angabe
Öffnungszeiten
Mo08:00-18:00
Di08:00-18:00
Mi08:00-18:00
Do08:00-18:00
Fr08:00-18:00
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Häufige Fragen zu GEMI Projektentwicklungsgesellschaft mbH
Was sind typische Leistungen im Garten- und Landschaftsbau?

Betriebe im Garten- und Landschaftsbau übernehmen in der Regel die Planung, Neuanlage und Pflege von Gärten, Parks und anderen Grünflächen. Dazu gehören oft Erdarbeiten, das Anlegen von Wegen und Terrassen, Pflasterarbeiten, die Installation von Bewässerungssystemen, die Pflanzung von Gehölzen und Stauden sowie die Rasenpflege und Baumfällungen. Auch die Errichtung von Zäunen, Sichtschutzwänden und kleinen Bauwerken wie Pergolen oder Hochbeeten kann zum Leistungsspektrum gehören.

Worauf sollte man bei der Auswahl eines GaLaBau-Betriebs achten?

Bei der Auswahl eines Betriebs für Garten- und Landschaftsbau ist es ratsam, auf Referenzen, eine klare Angebotserstellung und transparente Preise zu achten. Ein persönliches Beratungsgespräch vor Ort kann helfen, die Vorstellungen abzugleichen und die fachliche Kompetenz des Betriebs einzuschätzen. Auch die Mitgliedschaft in Fachverbänden oder Zertifizierungen können ein Indikator für Qualität sein.

Welche Rolle spielt die Jahreszeit für Gartenarbeiten?

Viele Arbeiten im Garten- und Landschaftsbau sind saisonabhängig. Das Anlegen von Rasenflächen oder das Pflanzen von Bäumen und Sträuchern erfolgt oft im Frühjahr oder Herbst, wenn die Bodentemperaturen moderat sind. Schnittmaßnahmen bei Gehölzen werden je nach Art im Winter oder Sommer durchgeführt. Die Pflegearbeiten wie Rasenmähen oder Unkrautentfernung sind hingegen während der gesamten Vegetationsperiode notwendig.

Was versteht man unter der 'Pflege' von Außenanlagen?

Die Pflege von Außenanlagen durch einen Garten- und Landschaftsbauer umfasst typischerweise regelmäßige Tätigkeiten wie Rasenmähen, Unkrautbekämpfung, Gehölzschnitt, Laubentfernung, die Kontrolle von Pflanzungen und gegebenenfalls die Nachsaat oder Neupflanzung. Ziel ist es, die Anlage über das ganze Jahr hinweg in einem attraktiven und gepflegten Zustand zu halten.

Können GaLaBau-Betriebe auch bei der Planung unterstützen?

Ja, viele Betriebe im Garten- und Landschaftsbau bieten umfassende Planungsleistungen an. Sie helfen bei der Konzeption von Gärten, der Auswahl geeigneter Pflanzen, der Gestaltung von Wegen und Terrassen sowie der Integration von Elementen wie Beleuchtung oder Bewässerungssystemen. Dies kann von einfachen Skizzen bis hin zu detaillierten 3D-Planungen reichen.

Welche Einzugsgebiete decken Garten- und Landschaftsbau-Betriebe üblicherweise ab?

Das Einzugsgebiet eines Garten- und Landschaftsbau-Betriebs variiert stark. Kleinere Betriebe konzentrieren sich oft auf die unmittelbare Umgebung und die Nachbarorte, während größere Unternehmen auch überregional tätig sein können. Bei der Anfrage sollte daher immer das geplante Projektgebiet angegeben werden, um die Zuständigkeit des Betriebs zu klären.

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