KGV "August Frölich" e.V
Der KGV "August Frölich" e.V. ist ein Gartenbauverein mit Sitz in Weimar, Thüringen, ansässig im Ortsteil Schönblick.
William-Shakespeare-Str.
99425 Weimar · Schönblick
Der Kleingartenverein "August Frölich" e.V. in Weimar, Thüringen, ist eine Organisation, die sich dem Gartenbau widmet. Als eingetragener Verein (e.V.) und in der Rechtsform einer Unternehmergesellschaft (UG) agiert der KGV "August Frölich" im Bereich der Kleingartenanlage. Kleingartenvereine dieser Art fördern typischerweise die gemeinschaftliche Gartennutzung, bieten Mitgliedern Parzellen zur Pacht an und engagieren sich für die Pflege und Gestaltung von Grünflächen. Sie können auch gemeinschaftliche Projekte initiieren und die Interessen ihrer Mitglieder vertreten. Die Anlage befindet sich im Ortsteil Schönblick von Weimar.
- RechtsformUG
- MeisterbetriebKeine Angabe
- AusbildungsbetriebKeine Angabe
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Was versteht man unter einem Kleingartenverein?
Ein Kleingartenverein ist eine Gemeinschaft von Nutzern, die Parzellen in einer Kleingartenanlage pachten und bewirtschaften. Diese Vereine organisieren sich oft als eingetragene Vereine (e.V.) und stellen die Infrastruktur bereit, kümmern sich um die Verwaltung und fördern das gemeinschaftliche Miteinander unter den Pächtern.
Welche Leistungen kann ein Kleingartenverein typischerweise anbieten?
Kleingartenvereine bieten in der Regel die Verpachtung von Kleingartenparzellen an. Darüber hinaus können sie gemeinschaftliche Flächen pflegen, die Organisation von Vereinsfesten übernehmen, bei der Einhaltung von Gartenordnungen unterstützen und manchmal auch Geräte oder Werkzeuge zur gemeinsamen Nutzung bereitstellen.
Was ist der Unterschied zwischen einem e.V. und einer UG?
Ein eingetragener Verein (e.V.) ist eine juristische Person, die meist gemeinnützigen Zwecken dient und von seinen Mitgliedern getragen wird. Eine Unternehmergesellschaft (UG) ist eine Form der GmbH mit geringerem Stammkapital und dient primär wirtschaftlichen Zwecken, oft als Vorstufe zur GmbH.
Welche Rolle spielt die Stadt Weimar im Kontext von Kleingartenanlagen?
Städte wie Weimar sind oft Träger oder Verpächter von städtischen Kleingartenanlagen. Sie legen Nutzungsrichtlinien fest und arbeiten mit Kleingartenvereinen zusammen, um die Grünflächenentwicklung und die Erholungsmöglichkeiten für Bürger zu fördern.
Was sind typische Regeln in einer Kleingartenanlage?
Typische Regeln umfassen die Verpflichtung zur gärtnerischen Nutzung der Parzelle, die Einhaltung von Ruhezeiten, Vorgaben zur Bepflanzung und Bebauung (z.B. Laubenhöhe), die Pflicht zur Pflege der Parzelle und Gemeinschaftsflächen sowie die Entsorgung von Abfällen. Diese Regeln sind in der Gartenordnung des jeweiligen Vereins festgelegt.
Wie kann man Mitglied in einem Kleingartenverein werden?
Die Mitgliedschaft in einem Kleingartenverein wird in der Regel durch die Pacht einer freien Parzelle erworben. Interessenten sollten sich direkt an den jeweiligen Verein wenden, um sich über freie Parzellen und die Aufnahmebedingungen zu informieren.
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